Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Früh übt sich: Begleitetes Fahren
15.12.2021 | FAHRSCHUL-WISSENMedienberichten zufolge arbeitet die neue Bundesregierung an einer Reform der Regelungen für Fahranfänger. Neben einer Verlängerung der Probezeit ist auch der Führerschein mit 16 im Gespräch. Die Hoffnung: Wer schon in jungen Jahren am Straßenverkehr teilnimmt, verursacht später weniger Unfälle – wie Erfahrungen mit dem Modell „Begleitetes Fahren“ belegen. Fahranfänger sind besonders unfallgefährdet. Laut Angaben des statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten 2015 über 66.000 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren auf deutschen Straßen. Mangelnde Fahrpraxis und erhöhte Risikobereitschaft sind naheliegende Gründe für die im Verhältnis zu anderen Verkehrsteilnehmenden überdurchschnittlich hohe Quote. Um jungen Menschen einen sicheren Einstieg in den Straßenverkehr zu ermöglichen, hat der Bundestag 2010 die Gesetzesinitiative „Begleitetes Fahren“ (BF17) beschlossen. Die umgangssprachlich auch als „Führerschein mit 17“ bekannte Sonderregelung des Straßenverkehrsgesetzes erlaubt Jugendlichen bereits mit 17 Jahren den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE in Form einer sogenannten „Prüfungsbescheinigung“. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen die Führerscheinneulinge dann in Begleitung von im Vorfeld bestimmten Personen Auto fahren. Seit seiner Einführung hat sich das Begleitete Fahren zu einer echten Erfolgsstory entwickelt: Das Bundesverkehrsministerium bescheinigt B17-Teilnehmenden später ein im Vergleich zu regulären Fahranfängern rund 20 % geringeres Unfallrisiko. Auch Rudi Siefert vom FSZ Fahrschul-Zentrum ist überzeugt von dem Konzept: „BF17 gibt jungen Menschen die Gelegenheit, über einen längeren Zeitraum in einem kontrollierten Rahmen wertvolle praktische Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln. Dieser Vorsprung wirkt sich später positiv auf das Fahrverhalten aus.“ Die Begleitpersonen dürfen im Unterschied zu Fahrlehrern nicht aktiv in das Verkehrsgeschehen eingreifen, unterliegen aber dennoch gesetzlichen Vorschriften. „Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und über einen ununterbrochenen Zeitraum von fünf Jahren eine Fahrerlaubnis besitzen“, erläutert Herr Siefert. „Weiterhin darf eine Begleitperson nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben und unterliegt der 0,5 Promillegrenze und dem Drogenverbot.“ Als Begleitperson gilt indes nur, wer namentlich in der bei jeder Fahrt mitzuführenden Prüfungsbescheinigung genannt ist. Eine entsprechende Angabe ist deshalb bereits im Zuge der Antragsstellung notwendig. Die Anzahl der Begleiter ist jedoch nicht begrenzt und kann im Nachhinein beliebig erweitert werden. Ausführliche Informationen zum Thema gibt Rudi Siefert gern persönlich unter der Durchwahl 06205 / 28 88 48 oder direkt in der Fahrschule: FSZ Fahrschul-Zentrum , Talhausstraße 2, 68766 Hockenheim.
Mehr erfahren >Früh übt sich: BF17 / Motorradhelme
15.12.2021 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/r Fahrfreund/in, Zeitungsberichten zufolge plant die neue Bundesregierung eine Reform der Regeln für Fahranfänger: Neben einer Verlängerung der Probezeit ist auch der Führerschein mit 16 im Gespräch. Grund genug also, die geltenden Bestimmungen rund um das Begleitete Fahren („BF17“) noch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Was für den Autofahrer die Karosserie, ist dem Biker der Helm. Der ikonische Kopfschutz trotzt Witterungsbedingungen und schützt bei Unfällen vor Verletzungen. In unseren „Biker-News“ widmen wir uns in diesem Monat deshalb ganz dem Motorradhelm. Erholsame und besinnliche Feiertage, einen guten Rutsch ins neue Jahr und allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht Dir Dein Team des FSZ Fahrschul-Zentrums.
Mehr erfahren >Theorieprüfung mit 0 Fehlerpunkten bestanden?
07.12.2021 | FAHRSCHUL-NEWSCLUB DER 0 FEHLERPUNKTE ENDSPURT 🚗 …bei uns wird euer Fleiß belohnt! 🤩 Nutze JETZT die letzte Chance und nimm auch DU an unserer Verlosung teil! Du hast Deine erste theoretische Prüfung im Jahr 2021 bei uns mit 0 Fehlerpunkten bestanden? Worauf wartest Du? Bring uns unbedingt noch bis zum 16. Dezember '21 Dein Ergebnisprotokoll von der Prüfung vorbei um an unserer Verlosung teilzunehmen! Am Ende des Jahres wird dann der/die Gewinner/in gezogen und darf sich auf einen tollen Gewinn freuen. 🎉 P.S. Auf unserer Homepage findest Du was wir letzes Jahr verlost haben 🤫 GOOD LUCK 🍀
Mehr erfahren >WICHTIGE INFORMATION bezüglich 3G Regel ab dem
22.11.2021 | FAHRSCHUL-NEWSWICHTIGE INFORMATION zur 3 G REGEL IN DER FAHRSCHULE Dahingehend gilt für Beratungstermine, theoretischen oder praktischen Unterricht sowie für die Prüfungen die Vorlage von einem: · Impf- oder Genesen Nachweis · Testnachweis Antigentest (nicht älter als 24 Std.) PCR-Test (nicht älter als 48 Std.) Schülerausweis * * Schülerausweis: Personen, die als Schülerin oder Schüler an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Zutritt mit dem Schülerausweis gestattet, sofern sie asymptomatisch sind. Die Glaubhaftmachung des Schülerstatus hat in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen. Das tragen einer FFP2 Maske ist in unseren Räumlichkeiten vorgeschrieben. 😷 Um zu hohes Kundenaufkommen vermeiden zu können, bitten wir vorab um Terminvereinbarung. BLEIBT GESUND 🍀
Mehr erfahren >3 G Regel in der Fahrschule
16.11.2021 | FAHRSCHUL-NEWSWARNSTUFE Auch bei uns in der Fahrschule gilt die 3G Regel Für : • Anmeldung und Beratung im Fahrschulbüro • Theorieunterricht • Praktische Ausbildung • Seminare • BKF-Weiterbildung • BKF-Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation, nur und soweit vom Arbeitsamt gefördert reicht in der Warnstufe gemäß den Vorgaben der Corona-VO ein Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) aus. Wann ist ein PCR-Test erforderlich? Hingegen muss in folgenden Fällen in der Warnstufe ein PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden: • Erste-Hilfe-Kurse • BKF-Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation, wenn nicht vom Arbeitsamt gefördert • Sonstige Kurse der Fahrschule, z.B. o Gabelstapler o Ladekran o Ladungssicherung etc. Wir bitten um Terminvereinbarung, um zu hohes Kundenaufkommen vermeiden zu können. Bleibt Gesund 🍀
Mehr erfahren >NEWSLETTER
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